Sachsenring Event GmbH und Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region initiieren Antrag. Regionale Gemeinschaftsinitiative strebt Immaterielles Kulturerbe an. Authentische Bräuche und friedliche Feste für Einheimische und Gäste aus aller Welt.
Die Sachsenring Event GmbH als Ausrichter des LIQUI MOLY Motorrad Grand Prix Deutschland auf dem Sachsenring und der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e.V. als regionaler Multiplikator initiieren 2025 einen Antrag auf Eintragung der „Fankultur am Sachenring“ als Immaterielles Kulturerbe. Beide Organisationen führen ein breites Bündnis regionaler Akteure zusammen, welche sich das Ziel gesetzt haben, die generationenübergreifende, internationale und friedliche Fankultur am Sachsenring als wertvolles kulturelles Erbe zu bewahren. Seit Gründung der Rennstrecke 1927 überdauert die Fankultur politische Umbrüche, prägt Identität und Lebensgefühl der Region.
„Außergewöhnlich ist seit jeher die internationale Offenheit von tausenden begeisterten Menschen in Ehrenamt und Organisation, die sich für Sicherheit der Anreise, Unterkunft und Fanbetreuung vor Ort sowie offene Willkommenskultur engagieren“, betont Klaus Klötzner, Vorsitzender des ADAC Sachsen und Gesellschaftervertreter der Sachsenring Event GmbH.
Die MotoGP auf dem Sachsenring - das größte deutsche Einzelsportevent - erleben jedes Jahr im Sommer über 250.000 Fans aus aller Welt. Würdigenswert ist aus Sicht der Antrags-Initiatoren die Vielfalt an Traditionspflege, wiederkehrenden Bräuchen, friedlichen Festen und integrativen Mitmach-Aktionen für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen rund um den Motorsport. „Aufgrund der enormen weltweiten Medienpräsenz sind die Fans am Sachsenring ein positives Aushängeschild für eine offene demokratische Gesellschaft und für die Menschen der Region um Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz“, sagt Klaus Klötzner.
Der Antrag auf Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist in konzeptioneller Vorbereitung und wird bis spätestens 31. Oktober 2025 offiziell beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eingereicht werden. Die bundesdeutsche Listung orientiert sich am UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2003.