Im Februar 1928 beschlossen Präsidium und Verwaltungsrat des ADAC die Gründung eines Straßen-Hilfsdienstes – die Gremien genehmigten dazu die damals horrende Summe von 200.000 Mark. Die Zunahme der Motorisierung auf mehr als 700.000 Kraftfahrzeuge im Deutschland des Jahres 1927 machten einen solchen Hilfsdienst unumgänglich. Bis zur Gleichschaltung am 27. September 1933, bei der alle deutschen Automobilclubs in einen Einheitsclub unter der Herrschaft des NSKK überführt wurden, wuchs die Flotte des Straßen-Hilfsdienstes bis auf 50 Fahrzeuge an.